UN-BRK/Institut für Menschenrechte: Musterbauordnung: Institut veröffentlicht Reformvorschläge für Barrierefreies Bauen

Musterbauordnung: Institut veröffentlicht Reformvorschläge für Barrierefreies Bauen

08.06.2026 · Meldung

Für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft sind barrierefreie Wohnungen unerlässlich. Doch in Deutschland mangelt es an Wohnraum – und besonders knapp ist barrierefreier Wohnraum. Lediglich etwa zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland sind so barrierefrei, dass man dort auch wohnen kann, wenn man auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen ist. So leben sehr viele Menschen in Wohnraum, der nicht bedarfsgerecht ist, und sind in der Wahrnehmung ihrer Grund- und Menschenrechte stark eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund legt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte jetzt eine kritische Analyse der Musterbauordnung vor.

Barrierefreies Wohnen ist Menschenrecht

Barrierefreies Wohnen ist kein Sonderbedarf, sondern ein Menschenrecht und eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Der im Jahr 1994 in das Grundgesetz eingefügte Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 sowie der seit 2009 in Deutschland verbindliche Artikel 5 UN-BRK beinhalten das Verbot der Benachteiligung beziehungsweise Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Laut UN-BRK müssen geeignete Schritte unternommen werden, um angemessene Vorkehrungen mit dem Ziel der Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierungen zu gewährleisten. „Erst ein bedarfsgerechtes Angebot an barrierefreiem Wohnraum schafft die Möglichkeit, selbstbestimmt zu entscheiden, wo und wie man leben möchte“, so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle.

Barrierefreies Bauen rechtlich sichern

Um das Angebot an barrierefreiem Wohnraum merkbar zu erhöhen, ist es wichtig, dass barrierefreies Bauen rechtlich vorgeschrieben und gesichert wird. Das Bauordnungsrecht ist dabei zentral. Da die Musterbauordnung den Bundesländern als wichtige Vorlage bei der Ausgestaltung ihrer Landesbauordnungen dient, hat die Monitoring-Stelle diese jetzt kritisch begutachtet und Reformvorschläge aus menschenrechtlicher Sicht erarbeitet.

Die Analyse der Musterbauordnung zieht eine durchwachsene Bilanz: Barrierefreiheit ist kein Standard, „Universal Design“ – ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können – offenbar unbekannt. Die Ausnahmeregelungen vom Barrierefreien Bauen sind zu weit gefasst. So können schon schwierige Geländeverhältnisse oder ungünstige vorhandene Bebauung aktuell einen unverhältnismäßigen Mehraufwand und damit eine Ausnahme begründen.

Überarbeitung der Musterbauordnung notwendig

Palleit plädiert für eine Überarbeitung der Musterbauordnung: „Wegen der starken Orientierungsfunktion der Musterbauordnung müssen deren Regelungen dringend so überarbeitet werden, dass es endlich tatsächlich zu mehr Barrierefreiheit im Wohnungsmarkt kommt und die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bereich Bauen stärkeres Gewicht erhalten.“ Wesentliche Schritte sind die Verankerung von Barrierefreiheit in den Schutzzielen der Musterbauordnung, die Streichung der Ausnahmeregelungen sowie die Schaffung von Regelungen zur Partizipation.

WEITERE INFORMATIONEN
Gutachten: Barrierefreiheit in der Musterbauordnung

Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention: Bund und Länder im Vergleich

Meldung: Das Baurecht der Bundesländer im Vergleich: viele Ausnahmen, wenig Barrierefreiheit

Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni Monkam | Assistentin der Leitung
Zimmerstr. 26/27 | 10969 Berlin

www.institut-fuer-menschenrechte.de
 

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