UN-BRK: Pressemitteilung: Bundesweiter Warntag - Menschen mit Behinderungen im Katastrophenfall schützen
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Pressemitteilung I 09.09.2026
Bundesweiter Warntag am 10. September
Menschen mit Behinderungen im Katastrophenfall schützen
Berlin. Anlässlich des bundesweiten Warntags am 10. September weist das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen im Zivil- und Katastrophenschutz dringend stärker berücksichtigt werden müssen. In Notlagen und Katastrophen ist ihr Sterberisiko bis zu viermal höher als das von Menschen ohne Behinderungen.
„Barrierefreie Infrastruktur und Kommunikation sind im Katastrophenfall entscheidend. Ob Warnungen nicht nur akustisch, sondern auch optisch erfolgen, Fluchtwege oder Schutzräume barrierefrei zugänglich sind oder Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung stehen, beeinflusst maßgeblich die Überlebenschancen von Menschen mit Behinderungen“, erklärt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Das Institut empfiehlt der Politik in Bund und Ländern, Menschen mit Behinderungen als besonders gefährdete Gruppe im Zivilschutzgesetz des Bundes und in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder anzuerkennen und Barrierefreiheit als Standard festzulegen. Zudem braucht es mehr Katastrophenschutzübungen, die ihre Bedarfe und Fähigkeiten berücksichtigen. Ein wichtiger Schritt ist darüber hinaus, Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen in die Planung einzubeziehen.
WEITERE INFORMATIONEN
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert. Das Institut wird vom Deutschen Bundestag finanziert.
Weitere Informationen zu Aufgaben und Arbeitsweise finden Sie unter www.institut-fuer-menschenrechte.de
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LEICHTE SPRACHE
Besserer Schutz für Menschen mit Behinderungen
bei großen Gefahren
Am 10. September ist der Warntag
An diesem Tag testen die Behörden die Warn-Geräte in Deutschland.
Die Warnungen sind für große Gefahren.
Zum Beispiel:
• ein großes Feuer
• ein schlimmes Unwetter
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sagt:
Menschen mit Behinderungen brauchen
mehr Hilfe bei großen Gefahren.
Menschen mit Behinderungen sterben viermal so oft
bei großen Gefahren wie Menschen ohne Behinderungen.
Die Gesetze müssen geändert werden
Menschen mit Behinderungen brauchen besonderen Schutz.
Dieser Schutz soll im Gesetz stehen.
Dafür müssen Politiker die Gesetze ändern.
Zum Beispiel:
• Menschen mit Behinderungen müssen als
besonders gefährdete Gruppe im Gesetz stehen
• Barriere-Freiheit muss die feste Regel werden
• Es muss mehr Notfall-Übungen geben,
bei denen Menschen mit Behinderungen mitmachen können
• Menschen mit Behinderungen müssen selbst mitreden können, schon bei der Planung
Das muss für ganz Deutschland gelten.
Und für jedes Bundes-Land.
Mehr Barriere-Freiheit bei großen Gefahren
Barriere-Freiheit ist wichtig bei großen Gefahren.
Zum Beispiel:
• Eine Warnung muss man hören und sehen können.
• Die Flucht-Wege müssen barrierefrei sein.
• Die Schutz-Räume müssen barrierefrei sein.
• Es muss Infos in Leichter Sprache geben.
Bessere Übungen für den Notfall
Die Retter müssen regelmäßig üben.
Bei den Übungen müssen Menschen mit Behinderungen mitmachen.
So lernen alle, welche Hilfe wichtig ist.
Und Menschen mit Behinderung können zeigen,
was sie selbst gut können.
Nur so können mehr Menschen mit Behinderungen
bei einer großen Gefahr überleben.
Meldung
Besserer Schutz für Menschen mit Behinderungen bei großen Gefahren
Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni Monkam | Assistentin der Leitung
10969 Berlin
www.institut-fuer-menschenrechte.de