Menschenrechtsinstitut/UN-BRK Pressemitteilung: Menschenrechtsinstitut spricht sich für Monitoring von Pränataltests aus
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Pressemitteilung I 07.10.2026
Menschenrechtsinstitut spricht sich für Monitoring von Pränataltests aus
Berlin. Die Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) müssen aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte systematisch ausgewertet werden. Anlässlich der geplanten zweiten und dritten Lesung des fraktionsübergreifenden Gruppenantrags „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) - Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums” am 8. Oktober im Deutschen Bundestag erklärt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Die Kassenzulassung des NIPT als pränataler Test auf Chromosomen-Abweichungen wirft grundlegende bioethische Fragen auf: Pränatale Untersuchungen können die Annahme bestärken, manche Menschen seien zu fehlerhaft, um geboren zu werden. Die Kostenübernahme des NIPT durch die Krankenkassen erhöht den gesellschaftlichen Druck auf Schwangere, Föten mit Trisomie abzutreiben. Behinderung ist jedoch ein Teil menschlicher Vielfalt. Das Institut unterstützt deshalb nachdrücklich den Vorschlag, die Konsequenzen aus der Kassenzulassung überwachen zu lassen und begleitend ein interdisziplinäres Experten-Gremium einzurichten. Dieses Gremium sollte auch mit Menschen mit Behinderungen besetzt sein.“
Seit Einführung des NIPT als Kassenleistung im Juli 2022 haben Schwangerschaftsabbrüche deutlich zugenommen. Belastbare Daten zur Nutzung des NIPT, der Qualität von Beratungsgesprächen und der Anzahl darauffolgender Schwangerschaftsabbrüche fehlen jedoch bislang. Ziel des Gruppenantrags ist es, neue Erkenntnisse darüber zu gewinnen. Die Informationsgrundlagen sind auch zur Absicherung des Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren zu schaffen.
WEITERE INFORMATIONEN
Informationen zur Plenardebatte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert. Das Institut wird vom Deutschen Bundestag finanziert.
Weitere Informationen zu Aufgaben und Arbeitsweise finden Sie unter www.institut-fuer-menschenrechte.de
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LEICHTE SPRACHE
Die Folgen vom Blut-Test für Schwangere
müssen überwacht werden
Der nicht-invasive Pränatal-Test ist ein Test für Schwangere.
Die kurze Form ist: NIPT.
Der Blut-Test soll zeigen:
Hat das Kind im Bauch eine Behinderung?
Der Test ist seit 2022 eine Kassen-Leistung.
Das heißt:
Die Kranken-Kassen bezahlen den Test.
Druck auf Schwangere
Der Blut-Test kann auch schlecht für Schwangere sein.
Sie glauben vielleicht:
Sie müssen ein Kind ohne Behinderung bekommen.
Durch den Test gibt es mehr Druck auf schwangere Frauen.
Aber:
Jeder Mensch ist anders.
Menschen mit Behinderungen sind ein wichtiger Teil unserer Gemeinschaft.
Zu wenige Infos
Seit es den Test gibt, machen mehr Frauen eine Abtreibung.
Das heißt:
Sie lassen das Kind nicht auf die Welt kommen.
Aber es gibt noch keine genauen Infos zu dem Test.
Zum Beispiel:
• Wie viele Frauen machen den Test?
• Wie gut sind die Beratungen zu dem Test?
• Wie viele Frauen machen nach dem Test eine Abtreibung?
Fach-Leute sollen die Folgen von dem Test prüfen
Deshalb soll es eine Gruppe von Fach-Leuten geben.
Die Fach-Leute sollen aus verschiedenen Bereichen kommen.
Und es sollen auch Menschen mit Behinderungen in der Gruppe sein.
Die Fach-Leute sollen genau prüfen:
• Was verändert sich durch den Test in unserem Zusammenleben?
• Welche Zahlen gibt es zu dem Test?
Schwangere Frauen sollen die Infos bekommen, die sie brauchen.
Sie können dann besser selbst bestimmen.
Darüber sprechen Politiker morgen im Deutschen Parlament.
Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni Monkam | Assistentin der Leitung
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