Das bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz kommt - Änderungen sind möglich: Konstruktive Kritik des BayPE zum PsychKHG-Entwurf

Gesetzesvorhaben PsychKHG: Fortschritte, Kritik und wie es weiter geht. Der größte Teil des bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) liegt uns mittlerweile als erster Arbeitsentwurf vor.

 

Wir haben an diesem Gesetz mitgearbeitet - warum? Wir wollten nicht, dass bei der Entstehung wieder nur über uns gesprochen wird. Wir haben mitgeredet und unsere Positionen deutlich gemacht. Wir haben von vielen Seiten auch gute Intentionen gespürt. Was gibt es für Verbesserungen? Obwohl die etwa 10 Prozent Hilfeteil noch fehlen, ist ein Fortschritt gegenüber dem derzeit gültigen Unterbringungsgesetz erkennbar: Der Krisendienst bekommt eine gesetzliche Grundlage. Dafür haben wir jahrelang gekämpft, zusammen mit kompetenten Fach-Experten.

 

Wir hoffen, dass über die Regelung der Hilfen, über den Aufbau der Krisendienste, die Situation so verändert wird, dass Psychiatrie und Gesellschaft immer öfters gewaltfreie Lösungen für zugespitzte Situationen finden. Die Regelungen für die Anwendung von Zwang werden im Gesetz enger gefasst.

 

Wir haben durch die Mitarbeit am Gesetz die Problematik von Zwang und Gewalt in der Psychiatrie ins Bewusstsein der Politiker gebracht. Hier wollen wir weiterarbeiten. Die Ergebnisse zeigen auch: Die Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener ist eine ernst zu nehmende Kraft in Bayern geworden. Wir nehmen die Verantwortung an.

 

Die Vision einer gewaltfreien Psychiatrie wachhalten Aber machen wir uns nichts vor. Der Blick auf ,,Schutz und Hilfen" ist längst nicht ausreichend umgesetzt. Auch das neue Gesetz wird ein Gesetz sein, das die Unterbringung regelt. Die Bezeichnung ,,Hilfe-Gesetz" ist nicht gerade ein Etikettenschwindel - aber auch nur die halbe Wahrheit.

 

Helfen möchte das Gesetz scheinbar vor allem den Menschen, die Angst vor uns ,,psychisch Kranken" haben. Gewalt soll durch Wegsperren verhindert werden. Aber Gewalt löst keine Gewalt, sie erzeugt neue. Wir treffen viele Menschen, die voller Wut sind. Die untergebracht wurden, zwangsweise auf Medikamente gesetzt, ans Bett gefesselt. Diese Maßnahmen sind keine Lösungen, zumindest keine nachhaltigen. Sie sind Teil des Gewaltproblems. Auch das PsychKHG überträgt Macht auf psychiatrische Institutionen und bringt Menschen, die in Psychiatrien arbeiten, dazu, Gewalt ausüben zu müssen. Auch das PsychKHG definiert (und stigmatisiert entgegen deklarierter Absichten) eine Personengruppe als ,,psychisch krank" und erlaubt Eingriffe in deren Grundrechte.

 

Wir dürfen hier nicht stehenbleiben! Wir wünschen uns: dass das PsychKHG sehr klar macht (klarer als bislang im Entwurf), dass Unterbringung und Zwang ultima ratio sind, also äußerste Mittel. Sie müssen drastisch reduziert werden. Sie müssen von der Regel zur echten Ausnahme werden. Wir wünschen uns: dass eine gewaltfreie Psychiatrie als Ziel und langfristige Perspektive in der Präambel verankert wird. Auch wenn man sie (noch) nicht zu 100 Prozent umsetzen kann. Wir kämpfen gewaltfrei für diese Vision.

 

Wie geht es weiter? Im Januar 2018 werden die Ministerien angehört , wird das Kabinett das Gesetz beraten und wir werden nochmals zum Gespräch ins Sozialministerium geladen, um die Rechte der Psychiatrie-Erfahrenen und -Patienten aus der Vorlage herauszuarbeiten, bevor im Januar/Februar erstmalig auch der BayPE zur Verbände-Anhörung in den Landtag geladen wird. Ab März wird das Gesetz im Landtag beraten, um im Juli 2018 in Kraft zu treten. Bis dahin sind Änderungsanträge möglich und danach gibt es sicher noch jede Menge zu ändern. PsychKHGs werden auch in anderen Bundesländern nach in Kraft treten weiter überarbeitet. Es gibt also auch dann weiterhin Einwirkungsmöglichkeiten. Auf jeden Fall werden wir mit diesem Gesetz schon eine deutlich andere Ausgangslage haben, um uns für eine rechtliche und damit auch gesellschaftliche Weiterentwicklung einzusetzen. (aus dem Rundbrief Nr. 2 vom Dezember 2017, bezieht sich auf den Entwurf des Gesetzes von vor Weihnachten).