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Für die Liberalisierung der Psychiatrie

Zusammenfassung des Vortrags von Dr. Martin Zinkler, gehalten am 14.01.2021 in der MüPE

Gedächtnisprotokoll: Mirko Bialas

 

 

Dr. Martin Zinkler, Chefarzt an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Klinikums Heidenheim, war am 14.1.21 zu Gast im MüFo, dem Forum der Münchner Psychiatrie-Erfahrenen.

Hr. Zinkler sprach über seinen Aufsatz „Ohne Zwang – ein Konzept für eine ausschließlich unterstützende Psychiatrie“, den er 2019 zusammen mit Dr. Sebastian von Peter in der Zeitschrift Recht & Psychiatrie veröffentlichte (online abrufbar unter https://psychiatrie-verlag.de/product/zinkler-m-von-peter-s-ohne-zwang-ein-konzept-fuer-eine-ausschliesslich-unterstuetzende-psychiatrie-einzelartikel-aus-rp-4-2019/). In diesem Aufsatz untersuchen Zinkler/von Peter, was die Menschenrechte, die von der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für Menschen mit psychischen Behinderungen bekannt gemacht wurden, für das Hilfesystem der Bundesrepublik Deutschland bedeuten könnte, wie diese in das Hilfesystem eingearbeitet werden und es verändern könnten. Um diese Diskussion sollte es auch in dem Vortrag von Hrn. Zinkler gehen.

 

Bevor nun der Vortrag und die Diskussion vorgestellt werden, noch kurz ein Wort zur Motivation unserer Einladung: Der Publikation von Zinkler/von Peter war eine heftige Kritik durch den Direktor von Haar (IAK München-Ost), Prof. Dr. Peter Brieger, gefolgt, die er zusammen mit seiner Kollegin Susanne Menzel verfasst hatte („Psychiatrie ohne Ordnungsfunktion? – Kontra“, in: Psychiatrische Praxis 47/2020). Brieger/Menzel ging es wohl mehr darum, in der Rolle eines advocatus diaboli, den Faden von Zinkler/von Peter aufzunehmen und die Diskussion zu vertiefen, die letztere angestoßen hatten, als den Standpunkt von Zinkler/von Peter wirklich zu verreißen. Trotzdem war der Angriff von Brieger/Menzel sehr massiv, „zugespitzt“, Vorwürfe wie Populismus und Klientelpolitik fielen. Prof. Brieger gilt als einer der einflussreichsten Psychiater in München, und so sahen wir es für geboten an, Hrn. Zinkler zu einem MüFo einzuladen, um für evtl. Diskussionen hier vor Ort gewappnet zu sein.

 

Das MüFo fand online statt. Es nahmen 18 Personen teil.

 

Wesentlicher Punkt des Vortrages von Hrn. Zinkler, wie ihn auch zuvor auf einem MüFo Hr. Dr. von Cranach, ein Münchner Psychiater, bereits herausgestrichen hatte, der auch den Vorschlag zur Einladung von Hrn. Zinkler gab: Die Psychiatrie (und die Ärzteschaft im allgemeinen) ist eine Ordnungsmacht, die über Einweisungen, Diagnosen, Medikamentierungen… über Menschen und ihr Schicksal entscheidet, ohne dass sie gesellschaftlich für ihre Entscheidungen zur Verantwortung gezogen werden kann, weil dazu die institutionalisierte gesellschaftliche Kontrolle fehlt.

 

Die Psychiatrie agiert damit unabhängig von der Demokratie, von der Gesellschaft unbeobachtet und, oft zu unserem Leidwesen, von ihr unbeachtet. Sie schafft als Ordnungsmacht Ordnung, indem es ihr erlaubt ist, Patient*innen gegen ihren Willen, und damit gegen ihre Würde, in Psychiatrien und andere Häuser, wie die Forensik, einzuweisen. Nach dem französischen Philosophen René Girard ist das ein Sündenbockmechanismus, mit dem sich die Gesellschaft je nach politischer Wetterlage mehr oder weniger an Psychiatriebetroffenen abreagiert. Zwar spricht Girard, der in der Tradition des Christentums steht, nicht explizit von Psychiatrie. Ordnung aber wird von ihm immer vom Sündenbock aus gesehen, d. h. gesellschaftliche Ordnung, so seine Grundthese, beruht auf Opferungen, und wenn „nur“ der freie Wille von Staatsbürgern, wie den der Psychiatriepatient*innen, geopfert wird. So finden wir es „ganz in Ordnung“, dass ein*e psychiatrisch Auffällige*r „Hilfe“ erhält, auch wenn dies der*dem Patientin*en vielleicht gegen den Strich geht.

 

Diese zwangshafte Freiheitsbeschränkung, durch Ärzte in die Wege geleitet, geschieht, wie Hr. Zinkler betont, oft nicht nur gegen den Willen der*des Psychiatriepatientin*en. Sondern die Freiheitsbeschränkungen werden in der Psychiatrie meist sogar schneller und niedrigschwelliger angewandt als bei vergleichbaren Institutionen. So werden Personen bei einem auch nur vermeintlichen Ordnungsverstoß viel eher in die Psychiatrie gebracht als z. B. ins Gefängnis. Das ist auch insofern bemerkenswert, als bis vor kurzem noch galt, dass auch bei geringfügigen Vergehen, z. B. einem kleineren Diebstahl, Forensikpatient*innen unverhältnismäßig lange in der Psychiatrie bleiben mussten. Das sind alles widrige Umstände für uns Patient*innen, die in einer langen Tradition stehen, in der dem Willen eines „Verrückten“ nicht der gleiche Wert beigemessen wird, wie dem des Gesunden. Insofern können wir es begrüßen, dass dieser ärztlichen Willkür durch die UN-BRK nun endlich ein Riegel vorgeschoben werden soll.

 

Nur agiert die UN-BRK viel differenzierter, als dass sie „nur“ ein Kontrollinstrument schafft, das das allgemeine Misstrauen in der Gesellschaft wiederum befördern könnte. Die UN-Behindertenrechtskonvention setzt nicht auf Kontrolle, sie setzt vielmehr an der Wurzel an. So soll nach diesem Ansatz der Wille der Psychiatrie-Erfahrenen wieder berücksichtigt, den Psychiatriepatient*innen wieder zu ihrer Würde verholfen werden: Menschen, die psychiatrisch-medizinisch auffällig werden, kommen nur nach ausdrücklichem Wunsch in die psychiatrischen Anstalten.

 

Das ist auch bis jetzt gängige Praxis. Allerdings mit drei Ausnahmen:

 

1. Wenn eine sog. Selbstgefährdung vorliegt, d. h. Menschen als akut suizidgefährdet gelten. Menschen, die Suizidgedanken hegen und sie auch in die Realität umzusetzen trachten, dürfen dies, nach Vorstellung der UN-BRK, resp. von Zinkler, wollen, ohne fürchten zu müssen, dass sie deswegen in die Psychiatrie kommen. Das „Sorgerecht“, also die Vorstellung, was grundsätzlich gut und schlecht für mich ist, bleibt in den Händen der betreffenden Person. Natürlich kann die*der Selbstgefährdete die psychiatrische Hilfe auch weiterhin in Anspruch nehmen, jedoch nicht, indem sie*er zwangsweise ihr unterworfen wird.

 

2. Bei einer akuten oder vermeintlichen Fremdgefährdung kann nach dem neuen Modell eine Person tatsächlich nur dann in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstoßen hat. In die Psychiatrie gebracht wird sie nur dann, wenn sie dies ausdrücklich wünscht. Ist es hingegen der eingestandene Wille der fremdgefährdenden Person, keine psychiatrische Hilfe anzunehmen, bekommt die Person gesetzesgemäß nach einer Gerichtsverhandlung ihre entsprechende Strafe. Klaut ein*e Psychiatrie-Erfahrene*r beispielsweise etwas, weil sie*er im Wahn das Eigentumsrecht nicht anerkennt, dann kann sie*er je nach Schweregrad des Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Die Person bleibt also „frei“, während sie nach heute gängiger Praxis wohl zumindest mit einem psychiatrischen Aufenthalt zu rechnen hätte, selbst wenn sie der Aufenthalt in einer Psychiatrie retraumatisieren, also die Erkrankung verstärken würde. So wird nicht mehr mit zweierlei Maß gemessen, wie Hr. Zinkler betont: die einen, die psychiatrisch Nicht-Auffälligen, bekommen einen (hoffentlich) fairen Prozess, während den anderen, die psychiatrisch Auffälligen, die Freiheit einfach weggenommen, „beschränkt“, werden kann.*

 

3. Eine weitere Möglichkeit, gegen den Willen in die Psychiatrie zu kommen, sei der Vollständigkeit halber hier erwähnt, auch wenn sie im Vortrag keine vordergründige Rolle spielte. Es handelt sich um die negative Prognose, eine besondere Methode der psychiatrischen Praxis: Ist die betroffene Person nach der „wissenschaftlich“ fundierten Meinung einer*eines Medizinerin*Mediziners absehbar in Zukunft selbst- oder fremdgefährdend, kann sie nach heutigem Recht bereits durch diese Prognose in die Psychiatrie kommen. Auch das würde nach der UN-BRK nicht mehr möglich sein (jedenfalls nicht gegen den Willen der betroffenen Person).

 

 

In all diesen drei Fällen, bei der Selbst- und bei der Fremdgefährdung, sowie bei der negativen Prognose, würde die Eigenverantwortung und das Selbstbestimmungsrecht der Person gestärkt werden, wenn die UN-BRK Berücksichtigung fände. Der Fremdbestimmung ist ein Riegel vorgeschoben, in dem Sinne, dass der Grundgesetzartikel 1 – die Würde des Menschen ist unantastbar – nun auch vollständig für uns Menschen gälte, also für die, die sich psychiatrisch „verdächtig“ verhalten.

 

***

 

Die Diskussion im Anschluss an den Vortrag drehte sich z. B. um die Frage, ob wir Psychiatrie-Betroffene überhaupt wollen, dass eine suizidale Person keine Hilfe mehr erhält, bzw. nur, wenn sie einwilligt. Und ob wir es hinnehmen würden, bestraft zu werden, obwohl wir doch in solchen Momenten eigentlich als „unzurechnungsfähig“ gelten. Letzteres klingt vielleicht zynisch, wäre aber zugespitzt genau die Perspektive der UN-BRK. Hr. Zinkler verwies darauf, dass es eben genau nicht heißt, dass einer suizidalen Person nicht geholfen wird, wenn sie ihren Willen behält; sondern dass sich hier sogar auch Chancen verbergen, wenn der Person ihre Freiheit gelassen wird. Denn Freiheit heißt auch, wieder zu sich selbst kommen zu dürfen und somit vielleicht zu genesen. Auf ein Wort gebracht lautet der Slogan, der diese „Revolution“ beschreibt, die die Willensfreiheit und damit den Heilungsgedanken zurück in die Psychiatrie bringen könnte: „Open the Doors!“, ein angestaubter Slogan aus den Siebzigern, der das bedingungslose Türeöffnen in der Psychiatrie bedeuten würde, um aus dem Gefängnis Psychiatrie wieder eine Heilanstalt, also einen Ort der Gesundung, zu machen. Zum Schluss gefragt, was Hr. Zinkler vom Aufsatz Brieger/Menzel hielte, der schließlich gerade seinen und von Peters freiheitlichen Ansatz als „Populismus“ abzulehnen sucht, und nach dem sich Zinkler/von Peter „Stakeholdern“, wie uns Psychiatrie-Erfahrenen, andienerten, antwortete er, er erkenne sich in diesem Vorwurf nicht wieder und war schon sehr erstaunt, seinen Ansatz mit dem anglo-amerikanischen Neoliberalismus verglichen und seinen Begriff von Freiheit als wirtschaftlicher Freiheit verstanden zu sehen.

 

Abschließend lässt sich sagen, dass uns, vielleicht nicht alle, aber auf jeden Fall einige, der Vortrag „auf Linie“ gebracht, d. h. uns eine Perspektive gegeben hat, nämlich die Perspektive, in welche Richtung sich die Psychiatriekritik in näherer Zukunft entwickeln sollte. Auch wenn das Open-the-Doors!-Prinzip bereits für viele Psychiatrie-Erfahrene veraltet ist, als es uns nicht mehr nur darum geht, aus der Psychiatrie wieder heraus-, sondern eigentlich darum, gar nicht erst in die Psychiatrie hineinzukommen (und sich dort das Stigma abzuholen) und trotzdem Hilfe zu erhalten. Da hinkt die Debatte in Deutschland hinter dem her, was international bereits lange diskutiert wird, so dass wir wohl genug Gelegenheit finden werden, die Argumente von Hrn. Zinkler anzubringen und weiterzuführen.

 

 

 

*Die nachbarschaftliche Ähnlichkeit von Psychotiker und Kriminellen wurde im Vortrag nicht erwähnt, auch wenn eine Klärung an dieser Stelle von Sinn wäre, z. B. weil sich Demagogen der Nachbarschaft diese beiden „Typen“ zu eigen machen, um gegen Psychotiker wie Kriminelle gleichermaßen zu hetzen, indem sie absichtlich oder nicht die Grenze dazwischen übergehen.