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Bezirk Oberbayern erhöht Bekleidungspauschale für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Mehr Geld für Kleidung und Schuhe

 

Bezirk Oberbayern erhöht Bekleidungspauschale für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten im stationären Wohnen

 

Wegen der hohen Inflation hat sich alles verteuert – auch Kleidung und Schuhe. Der Bezirk Oberbayern hebt deshalb die Bekleidungspauschale für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten an. Voraussetzung ist, dass diese in stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe mit Tagesstruktur leben.

Wie der Sozial- und Gesundheitsausschusses jetzt beschlossen hat, beträgt die Pauschale künftig 41,66 Euro pro Monat – ein Plus von 5,86 Euro.

 

Die Anhebung der Pauschale für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten hatte die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Oberbayern beim Bezirk beantragt. „Es ist selbstverständlich, dass wir diesem Wunsch nachkommen“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten belasten Menschen in sozialen Schwierigkeiten besonders. Wir leisten deshalb gerne diese Hilfe zum Lebensunterhalt.“ 

 

Die Erhöhung wird zum 1. Januar 2024 wirksam. Der monatliche Betrag von 41,66 Euro entspricht rund 8,3 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 von derzeit monatlich 502 Euro. Der jährliche Höchstbetrag für Kleidung und Schuhe liegt bei 499,92 Euro. Zuletzt war die Pauschale Anfang 2018 erhöht worden. Die Beträge gelten nur für Personen, für die der Bezirk Oberbayern die Kosten in einer oberbayerischen stationären Einrichtung für wohnungslose Menschen trägt. Liegt die Einrichtung in einem anderen bayerischen Bezirk oder in einem anderen Bundesland, gelten die dortigen Sätze, die oft deutlich niedriger sind. 

 

Viele Grüße

 

Constanze Mauermayer

Bereich Kommunikation – Arbeitsgebietsleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 

Bezirk Oberbayern

Prinzregentenstraße 14

80538 München

 

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