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BAGüS: Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 für die 21. Legislaturperiode, Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Ein-
gliederungshilfe (BAGüS) ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller 23 überörtlichen
Träger in Deutschland. Die Aufgaben der überörtlichen Träger sind im Wesentlichen
im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt, vor allem im SGB IX, SGB XI und SGB XII. Ziele der
BAGüS sind die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am ge-
sellschaftlichen Leben und die Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf. Für
diese Leistungen verausgaben die Mitglieder der BAGüS jährlich über 20 Milliarden
Euro. Die BAGüS entwickelt lebens- und praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung der
Sozialgesetze und unterstützt damit eine einheitliche Rechtsanwendung in Deutsch-
land. Die BAGüS stellt ihr Wissen den zuständigen parlamentarischen Gremien, den
Ministerien des Bundes und der Länder und den kommunalen Entscheidungsträgern
zur Verfügung. Sie arbeitet eng mit Fach- und Selbsthilfeverbänden, anderen Leis-
tungs- und Rehabilitationsträgern, der Freien Wohlfahrtspflege und sonstigen Trägern
von Einrichtungen und sozialen Diensten zusammen.
 

Die Weiterentwicklung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinde-
rungen auf Basis des grundgesetzlichen Benachteiligungsverbotes (Art. 3 Abs. 3 GG)
sowie der verbindlichen Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonventionen ist
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe in Deutschland.

 

Fortsetzung siehe Anhang 1.

 

Außerdem:

 

Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes – Beschluss der Verbandsversammlung
des Landeswohlfahrtsverbands vom 02.10.2024
 

In der Sitzung am 02.10.2024 hat die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbands
beschlossen, das Forderungspapier „Vorschläge zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabe-
gesetzes" des Deutschen Landkreistages vollumfänglich zu unterstützen.
 

Im Schreiben heißt es:
„Der Verbandsversammlung war es wichtig herauszustellen, dass das Bundesteilhabegesetz den
Rahmen darstellt, in dem der LWV seinen Auftrag umsetzt. Kern der Beschlussfassung ist es
jedoch unter anderem, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern aufgefordert wird, geeignete
Wege zu finden, wie die Ausgaben der Landkreise und Städte begrenzt und die Mehrbelastungen
durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) vollständig kompensiert werden können.“
 

Als Leistungserbringerverbände in Hessen haben wir Verständnis für die Absicht der Verbands-
versammlung, ein politisches Zeichen Richtung Bund zu setzen, dass die Kosten der Umsetzung
des BTHG nicht in Gänze zu Lasten der kommunalen Familie gehen können. Wir sind jedoch der
Ansicht, dass es im Papier des DLT nicht allein um die Entlastung der kommunalen Familie gehen
soll, sondern dass im Papier Forderungen aufgestellt werden, die aus unserer Sicht die
Umsetzung des BTHG und damit der vollen wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderung
zu Lasten dieser und der Leistungserbringer zurückdrehen zu wollen.

 

Fortsetzung siehe Anhang 2.