Betreuungsrecht nach Reformierung ab 2023

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Das reformierte Betreuungsgesetz tritt am 1.1.2023 in Kraft. Es soll den Willen der Betroffenen in den Fokus rücken. Anlass der Reform war die Unvereinbarkeit des alten Gesetzes mit der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere des Artikel 12, in dem das Recht auf gleichberechtigte Rechts- und Handlungsfähigkeit festgelegt wird. Auf der Informationsveranstaltung möchten wir euch die Änderungen vorstellen und euch vor allem Raum für eigene Fragen geben.

 

Folgende Themen sollen unter anderem angesprochen werden:

- Was ändert sich zum 1.1.2023?

- Wann dürfen Betreuer*innen bestellt werden?

- Was dürfen Betreuer*innen, was dürfen sie nicht? Welche Pflichten haben sie?

- Wie werden Betreuer*innen gewählt?

- Was für Rechte haben die Betreuten?

- Wie ist ein Betreuer*innenwechsel möglich?

- Wie kann eine Betreuung aufgehoben werden?

- Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es?


Anmeldung bei der BayPE e.V. Geschäftsstelle:
Telefon (0821) 45 04 78 63 (Mo-Fr 10:00-13:00 Uhr)
Email: 
Postadresse: Glückstr. 2, 86153 Augsburg

 

Teilnehmerbeitrag; 5 € (inkl. Speisen und Getränke)

 

Bitte überweisen Sie den Teilnehmerbeitrag bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn an folgende Bankverbindung:

Bank für Sozialwirtschaft
IBAN  DE76 7002 0500 0009 8331 00
Stichwort:  “WS BR 2023-02“

 

 

Veranstaltungsort

Jugendgästehaus Bamberg

Jugendgästehaus am Kaulberg, Unterer Kaulberg 30, 96049 Bamberg