Workshop »Betreuungsrecht nach Reformierung ab 2023«

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Das reformierte Betreuungsgesetz tritt am 1.1.2023 in Kraft. Es soll den Willen der Betroffenen in den Fokus rücken. Anlass der Reform war die Unvereinbarkeit des alten Gesetzes mit der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere des Artikel 12, in dem das Recht auf gleichberechtigte Rechts- und Handlungsfähigkeit festgelegt wird. Auf der Informationsveranstaltung möchten wir euch die Änderungen vorstellen und euch vor allem Raum für eigene Fragen geben.

 

Folgende Themen sollen unter anderem angesprochen werden:

- Was ändert sich zum 1.1.2023?

- Wann dürfen Betreuer:innen bestellt werden?

- Was dürfen Betreuer:innen, was dürfen sie nicht? Welche Pflichten haben sie?

- Wie werden Betreuer:innen gewählt?

- Was für Rechte haben die Betreuten?

- Wie ist ein Betreuer:innenwechsel möglich?

- Wie kann eine Betreuung aufgehoben werden?

- Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es?

Veranstaltungsort

Online als Zoom-Videokonferenz (telefonische Einwahl ebenfalls möglich)

Online: Zoom Einladungslink

 

Telefonische Einwahl in Deutschland:

+49 69 7104 9922 
+49 69 3807 9883 
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Meeting-ID: 884 3717 9834