UN-BRK/Institut für Menschenrechte: 30 Jahre Benachteiligungsverbot im Grundgesetz
30 Jahre Benachteiligungsverbot im Grundgesetz
Ein Vortrag von Hans-Günter Heiden
Sehr geehrte Leser*innen,
in Artikel 3 des Grundgesetzes stehen die zentralen Gleichheitsrechte des Grundgesetzes. Hier ist geregelt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass der Staat niemanden diskriminieren darf, zum Beispiel wegen seiner oder ihrer Herkunft oder dem Geschlecht. Der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ ist erst 1994 in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden.
Am 15 November 2024 – genau 30 Jahre nachdem dieses Benachteiligungsverbot in das Grundgesetz aufgenommen wurde und 75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes – hielt Hans-Günter Heiden einen Vortrag im Deutschen Institut für Menschenrechte. In diesem Vortrag berichtete er als Zeitzeuge, wie es zur Aufnahme dieses speziellen Gleichheitssatzes kam, welche Hürden und Hindernisse sich dem Anliegen in den Weg stellten und welche historischen Gegebenheiten es begünstigten.
Der Vortrag erzählt ein Stück Disability History, das von Zusammenhalt geprägt ist und von gemeinsamen Erfolgen handelt. Die Grundgesetzänderung konnte nur erstritten werden, weil die Behindertenrechtsbewegung zusammenstand. Und ein Rückblick ins Jahr 2006 verrät uns, dass es mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention genauso liegt. Gerade in Zeiten, in denen es schwieriger wird, die Menschenrechte zu erstreiten, ist es wichtig, sich dieser gemeinsamen Erfolge und Solidaritäten zu erinnern.
Wir haben den Vortrag aufgezeichnet und stellen ihn nun zu Ihrer Information auf unserer Internetseite zur Ansicht bereit: www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/diskriminierungsschutz.
Wir haben auch eine Zusammenfassung zum Lesen bereitgestellt und in Leichte Sprache übersetzt.
Zur Webseite in Leichter Sprache geht es hier: www.institut-fuer-menschenrechte.de/leichte-sprache/die-geschichte-von-der-behinderten-rechts-bewegung-in-deutschland.
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LEICHTE SPRACHE
Video von einem Vortrag:
30 Jahre Behinderten-Rechte in der Verfassung
Ein Vortrag von Hans Günter Heiden
Im Grund-Gesetz steht:
Alle Menschen sind gleich.
Das steht in Artikel 3.
Der Staat darf niemanden schlechter behandeln.
Zum Beispiel:
• Weil er aus einem anderen Land kommt
• Weil er ein Mann oder eine Frau ist
Erst seit 1994 steht im Grund-Gesetz auch:
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht schlechter behandelt werden.
30 Jahre danach hat Hans-Günter Heiden einen Vortrag gehalten.
Der Vortrag war über diese Änderung vom Grund-Gesetz.
In dem Vortrag geht es um diese Fragen:
• Wie kam diese Änderung?
• Was war dabei schwierig?
• Was war dafür wichtig?
In dem Vortrag geht es auch um die Geschichte
von der Behinderten-Rechts-Bewegung.
Die Behinderten-Rechts-Bewegung
ist eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen.
Die Menschen mit Behinderungen haben zusammen
für ihre Rechte gekämpft.
Der Vortrag zeigt:
Gemeinsam kann man viel schaffen.
Das ist wichtig für den Kampf für die Menschen-Rechte.
Den Vortrag gibt es im Internet: www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/diskriminierungsschutz
Es gibt ihn auch in Leichter Sprache: www.institut-fuer-menschenrechte.de/leichte-sprache/die-geschichte-von-der-behinderten-rechts-bewegung-in-deutschland
Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni Monkam | Assistentin der Leitung
Zimmerstr. 26 | 10969 Berlin
www.institut-fuer-menschenrechte.de



