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UN-BRK-Meldung: Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Deutschland

Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Deutschland

Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind oft mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt: Sie werden nicht nur aufgrund ihrer Beeinträchtigung, sondern auch aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt. In ihrem Alltag erleben sie viele Barrieren und auch Rechtsverletzungen. So haben sie beispielsweise einen erschwerten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, zu Rechtsschutz nach Gewalterfahrungen und zu selbstbestimmter Sexualität und Elternschaft. Derzeit werden diese geschlechtsspezifischen Dimensionen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) noch nicht stark genug berücksichtigt – in Deutschland, aber auch international.

Eingabe an UN-Ausschuss: Institut macht auf Diskriminierung in zentralen Lebensbereichen aufmerksam

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat deshalb einen Beteiligungsprozess zur Erstellung von menschenrechtlichen Leitlinien durchgeführt. Diese sollen die Staaten unterstützen, gegen die intersektionale Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen vorzugehen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich an dem Verfahren beteiligt und im Oktober 2025 eine Eingabe in englischer Sprache eingereicht. Darin macht es auf die Lebensbereiche aufmerksam, in denen Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Deutschland Diskriminierung ausgesetzt und vom Zugang zu ihren Rechten und von Teilhabe ausgeschlossen sind. Zentrale Themen sind:

- Schutz vor Gewalt

- Zugang zur Justiz

- Sexuelle und reproduktive Rechte

- Zugang zum Gesundheitswesen

- Politische Partizipation

- Armut

- Alter

 

Leitlinien zur UN-BRK sollen die Sichtbarbeit von Diskrimierung erhöhen

Die geplanten Leitlinien des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen verfolgen das Ziel, die spezifischen Erfahrungen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen im Vergleich zu anderen Frauen sowie zu Menschen mit Behinderungen insgesamt sichtbar zu machen. Sie sollen die Vertragsstaaten zur Beseitigung von Umsetzungslücken und zur Sammlung bewährter Verfahren im Umgang mit vielfältigen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen anleiten. Die Leitlinien sollen verdeutlichen, dass die Rechte von Frauen, Mädchen, trans, intersexuellen und nicht-binären Personen sowie jeglicher sexueller Orientierung mit Behinderungen nicht am Rande, sondern im Zentrum der Menschenrechte stehen und daher höchste Priorität haben müssen. Bei der Erarbeitung spielen nationale Menschenrechtsinstitutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen weltweit eine zentrale Rolle, indem sie unabhängige Informationen zur tatsächlichen Menschenrechtslage bereitstellen. Die eingereichten Beiträge werden vom UN-Ausschuss ausgewertet und bilden eine Informationsbasis für die Entwicklung der Leitlinien.

Weitere Informationen

Meldung

Submission to the UN Committee on the Rights of Persons with Disabilities. Guidelines on addressing multiple and intersecting forms of discrimination against women and girls with disabilities in law, policy and practice

Rechte von Menschen mit Behinderungen: Frauen mit Behinderungen

Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 2./3. Staatenprüfverfahren Deutschlands

OHCHR: Call for written submissions on the draft guidelines on addressing multiple and intersectional forms of discrimination against women an girls with disabilities

Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni Monkam | Assistentin der Leitung
Zimmerstr. 26 | 10969 Berlin

www.institut-fuer-menschenrechte.de

 

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