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UN-BRK/Institut für Menschenrechte: Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kommunen

Guten Tag,

im Anschluss an das Projekt „UN-BRK in den Kommunen“ veröffentlicht die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention gemeinsam mit dem ZPE der Universität Siegen (ZPE) Handlungsempfehlungen für die Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK):

Neue Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kommunen | Institut für Menschenrechte

Im Mittelpunkt stehen die Handlungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen sowie weiteren Akteuren zur Förderung der Inklusion und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Menschen mit Behinderungen.

Die Empfehlungen basieren auf den Ergebnissen des Projekts „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“, welches das ZPE und die Monitoring-Stelle UN-BRK zwischen 2022 und 2025 in Förderung durch das BMAS durchführte. Weitere Projektergebnisse können Sie auf der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte einsehen:

UN-Behindertenrechtskonvention trifft Kommune | Institut für Menschenrechte

Freundliche Grüße

Dr. Jana Offergeld

Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni Monkam | Assistentin der Leitung
Zimmerstr. 26/27 | 10969 Berlin

www.institut-fuer-menschenrechte.de
 

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