BPE e.V.: Das sagen Sachverständige zu ambulantem Zwang und PsychKG
Hallo liebe*r Leser*in des BPE Newsletters,
Der Oktober begann direkt mit zwei wichtigen Anhörungen zu Gesetzesvorhaben, nachdem der September mit einer Anhörung zu einem zweifelhaften Antrag der NRW SPD endete. Auf Bundesebene ging es um die Ambulante Zwangsbehandlung und in NRW um das PsychKG.
Zu einer Anhörung einer Gesetzesreform werden Sachverständige eingeladen - das sind Fachleute, Verbände und Menschen, die von der Reform betroffen sind. Sie können ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Vorschläge einbringen. Das geht vorab mittels einer schriftlichen Stellungnahme und mündlich vor Ort bei der Anhörung. Dazu stellen die Abgeordneten gezielt Fragen an einzelne Sachverständige.
Die Anhörung soll den Verantwortlichen helfen mögliche Folgen und Probleme des Entwurfs besser einzuschätzen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Vorschläge übernommen werden.
Mitte Oktober folgte die alljährliche BPE Jahrestagung, dieses Mal unter dem Motto „ohne Psychiatrie – denkbar?“. Zwei kurze Berichte dazu findest Du im Newsletter. Wenn Du selbst noch einen Beitrag über die Jahrestagung schreiben willst, schick mir gerne eine Mail.
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Ver-rückte Grüße
Mile Lex Franke
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