Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

UN-BRK/Institut für Menschenrechte: Veranstaltungsbericht: Gewaltschutz von Frauen mit Behinderungen verbessern

LEICHTE SPRACHE WEITER UNTEN!

Rückblick auf die Online-Veranstaltung am 07. Oktober 2026

Gewaltschutz zur Priorität machen – Vorgaben der UN-BRK und Istanbul-Konvention endlich umsetzen

02.11.2026 · Meldung

Wie kann der Schutz von Frauen mit Behinderungen vor Gewalt verbessert werden? Zu dieser Frage führte die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemeinsam mit Weibernetz e. V. am 07. Oktober 2026 die Online-Veranstaltung „Gewaltschutz zur Priorität machen – Vorgaben der UN-BRK und Istanbul-Konvention endlich umsetzen!“ durch. Auf der Veranstaltung wurden aktuelle empirische Daten zur Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderungen durch Prof. Monika Schröttle von der Hochschule Ravensburg-Weingarten und zu fehlender Barrierefreiheit im Gewaltschutzsystem durch Miriam Schroer-Hippel der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Instituts vorgestellt. Diese Daten wurden dann von Tanja Schiermann (Starke.Frauen.Machen. e. V.), Ricarda Kluge (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) und Pia Witthöft (Mutstelle Berlin) aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert und eingeordnet sowie Herausforderungen identifiziert und Handlungsempfehlungen formuliert. Über 450 Interessierte nahmen online teil.

Alarmierende Gewaltbetroffenheit bei Frauen mit Behinderungen

Hintergrund der Veranstaltung: Frauen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, ambulant unterstützt werden oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind, sind zu einem alarmierenden Ausmaß von Gewalt betroffen. Aktuelle Befunde stehen in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu Deutschlands Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention, die einen wirksamen Schutz vor Gewalt und Missbrauch vorschreiben. Die Zahlen belegen, dass es weiterhin erhebliche Umsetzungsdefizite im Gewaltschutz auf rechtlicher, politischer und praktischer Ebene gibt und der spezifischen Betroffenheit von Frauen mit Behinderungen nach wie vor nicht ausreichend entgegengewirkt wird. Obwohl fundierte Handlungsempfehlungen bereits seit Jahren existieren, erhält der Gewaltschutz bei den zuständigen Akteuren weiterhin keine ausreichende Priorität.

Veranstaltungsbericht steht online bereit

Aufzeichnung und Nachbericht der Veranstaltung wurden nun online gestellt. Dort finden Sie Einblicke in die vorgestellten Ergebnisse sowie die diskutierten Herausforderungen und Handlungserfordernisse im Bereich des Gewaltschutzes für Frauen mit Behinderungen. Die Veranstaltung hat ein weiteres Mal verdeutlicht, dass die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Istanbul-Konvention im Bereich des Gewaltschutzes endlich konsequent, umfassend und zeitnah umgesetzt werden müssen. Aufgefordert sind Politik und Praxis. Seit langer Zeit gibt es die entsprechenden Handlungsempfehlungen. Diese sollten endlich genutzt und verwirklicht werden. Gewaltschutz muss zur Priorität werden – und die spezifische Betroffenheit von Frauen mit Behinderungen bei der Umsetzung berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Veranstaltungsrückblick: Gewaltschutz zur Priorität machen

Aufzeichnung der Veranstaltung

Aufzeichnung der Veranstaltung in Leichter Sprache

Publikation: Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis

************************************************************************************

Meldung in Leichter Sprache

Bericht zu dem Treffen:

Frauen mit Behinderungen brauchen

mehr Schutz vor Gewalt

Viele Frauen mit Behinderungen erleben Gewalt.
Neue Infos von Experten zeigen:
Das ist immer noch ein großes Problem.

Die Gewalt passiert zum Beispiel:

• In Wohn-Heimen
• Bei der Hilfe im Alltag
• In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Das Problem

Es gibt zu wenig Schutz.
Es gibt zu viele Barrieren.
Das bedeutet: Frauen mit Behinderungen bekommen nicht genug Hilfe.
Dabei gibt es Gesetze, die diese Frauen schützen müssen.

Die Gesetze heißen:
• UN-Behinderten-Rechts-Konvention
• Istanbul-Konvention.

In den Gesetzen steht:
Menschen mit Behinderungen sollen sicher sein.
Und sie sollen keine Gewalt erleben.

Wie kann man das besser machen?
Dazu gab es ein Treffen im Internet.

Das Treffen

Am 7. Oktober 2026 gab es ein Treffen im Internet.
Viele Menschen haben zugeschaut.

Die Veranstalter waren:
• Das Deutsche Institut für Menschenrechte.
• Das Weibernetz.

Expertinnen haben über die Gewalt gesprochen.

Sie sagen:
Es gibt schon lange gute Ideen für besseren Schutz.
Aber Deutschland tut nicht genug.

Die Politiker müssen diese Ideen jetzt endlich benutzen.
Der Schutz vor Gewalt muss für alle Politiker wichtig werden.

Mehr Informationen

Sie können sich das Treffen im Internet ansehen.
Den Film gibt es in Leichter Sprache:

Frauen mit Behinderungen brauchen mehr Schutz vor Gewalt

Seite Leichte Sprache

Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni Monkam | Assistentin der Leitung

www.institut-fuer-menschenrechte.de

 

Weitere Informationen