Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Fixierung - Sitzwachen und PsychHG, Ad-hoc Arbeitskreis "Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie"', Stellungnahme Fixierungen in der Psychiatrie

Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des ad-hoc Arbeitskreises "Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie", vom 16.10.2013 Die Zusammenfassung von Frau Albus und Herrn Pogarell zeigt, dass der Fixierungs-Mißstand nicht beseitigt wird. Wir fordern: daß die bereits bestehende Praxis der ständigen Sitzwachen bei Fünf-Punkt-Fixierungen umgehend in ganz Bayern umgesetzt wird. Eins-zu-eins-Betreuung für alle gefesselten Menschen. Den Zugang zu einer funktionierenden Klingel für gefesselten Patienten sowie Personal das unverzüglich (in fünf Minuten) und respektvoll darauf reagiert. Sitzwachen, die kompetent und achtsam auf die Bedürfnisse des Gefesselten angemessen eingehen und so zur Stabilisierung des Patienten und Abmilderung der Traumatisierung beitragen. Ziel müssen generell gewaltarme Stationen mit ausreichend Deeskalations- und Stressabbautraining für die Pflege sein. Betroffene sollten auf Wunsch ein weiches Zimmer nutzen können an Stelle von Fixierung, um sich in ihrer Krise weiterentwickeln zu können. Nachbesprechung von Fixierung müssen eingelöst werden, damit die Beziehung zu Arzt und Pflegekräften und insbesondere zu sich selbst wieder irgendwie "tragfähig" wird. Ein Verbot von Videoüberwachung. Eine abgesicherte Handhabe zur Einhaltung dieser Vorgaben. Darunter verstehen wir rechtlich und logistisch unabhängige und für Patienten zugängliche Einrichtungen wie unabhängige Beschwerdestellen und Besuchskommissionen. Anmerkung: Die Ärztekammer ist die Standesvertretung der Ärzte und vertritt naturgemäß vordringlich die Interessen Ihrer Mitglieder. Videokameras, können die Angst vor Beobachtung verstärken oder hervorrufen und geben so dem Wahn Nahrung. Konsequente Sitzwachen dagegen reduzieren die Zahl von Fixierungen. Wirtschaftliche Gründe können im diesem, die Menschenrechte massiv verletzenden Bereich, nicht vorgeschoben werden. Bereits 2005 hat das StMAS als Fachaufsichtsbehörde auch für Bezirkskrankenhäuser Sitzwachen ausdrücklich angewiesen. Es wäre wünschenswert, wenn der Expertenkreis Psychiatrie sich dieser Mindestforderung anschließen könnte. Sollte es sich um Ihren eigenen Angehörigen handeln, sehr verehrte Damen und Herren, würden Sie sicher auch Wert darauf legen, oder sich gar selbst engagieren. Uns ist darüber hinaus wichtig, daß das neue Gesetz ein Psych-Hilfen Gesetz wird, kein Psych- Kranken-Gesetz.

Für den Bayerischen Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.

Margarete Blank, Almuth Rönner und Marc Hamaleser. Satzung BayPE e.V.§ 2: »Als Zusammenschluss von Psychiatrie-Erfahrenen auf Landesebene hat der Verband den Zweck, a) die Interessen von Psychiatrie-PatientInnen und ehemaligen PatientInnen zu vertreten mit dem Ziel, nicht-psychiatrische Hilfsangebote entstehen zu lassen. Wo dies nicht möglich ist, ist das Ziel eine andere, gewaltfreie Psychiatrie, in der die verfassungsrechtlich geschützte Würde des Menschen auch Psychiatrie-PatientInnen gegenüber geachtet wird und in der sie als integraler Bestandteil der Gesellschaft gesehen werden.