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Bündnis Psych(K)HG erklärt: Umfassende Reform des bayerischen Unterbringungsgesetzes jetzt notwendig!

Pressemeldung des BayPE e.V. vom 23. Juni 2014. Nach 13 Jahren arbeitet der BayPE wieder am gleichen Gesetz. Wir wollen kein Sondergesetz für eine bestimmte Personengruppe wie zur NS-Zeit. Gesetzliche Regelungen, die allen Bürgern zu Gute kommen, sind jedoch auch in Bayern Aufgabe des Gesetzgebers, der hier in der Pflicht steht, Gesundheit und Leben seiner Bürger zu schützen und dafür eine ordnungsgemäße gesetzliche Grundlage zu schaffen. Was soll Inhalt dieses Gesetzes sein? Ein bayerisches PsychHG soll ein Hilfe-Gesetz sein, das Hilfe in einer psychosozialen/seelischen Krise zusichert. Die Bewältigung dieser Krisen wird allen Menschen in Bayern gewährt. Qualitätsansprüche werden dadurch effektiv überprüfbar und einklagbar durch Betroffene und deren Verbände. Wie sieht Hilfe aus? Betroffenen sollen durch das Hilfsangebot in folgenden Bereichen geschützt bzw. gefördert werden: Schutz der körperlichen und sozialen Unversehrtheit, Förderung der Eigenverantwortlichkeit, Förderung des Selbstbewusstseins und Entwicklung der eigenen Persönlichkeit (z.B. durch eigeneständiges Lernen und/oder mittels Unterstützung von Helfern - oder beispielsweise über das Finden eigener Lösungsansätze aus einer Krise heraus - oder das Einbeziehen der eigenen Lebenserfahrungen) Über diesen genannten Aufgaben bzw. Zielen des Hilfsangebotes/PsychHG steht als oberstes Gebot die Achtung der Würde seelisch Betroffener. Dies zu betonen ist uns wichtig, da der Schutz dieses unveräußerlichen Menschenrechts mit der bisherigen gesetzlichen Regelung nicht (ausreichend) gewährleistet wurde. Ebenso dürfen körperliche, psychische, medikamentöse und strukturelle Gewalt und deren oft tödliche Folgeschäden nicht mehr gedeckt sein. Der Hilfesuchende muss mit dem PsychHG vor diesen Schäden geschützt werden. Festgeschrieben werden Herangehensweisen, die zur Heilung führen. Stichwort: Open Dialog u.a. (siehe weiter unten auf dieser Seite).Leben, Lebensqualität und Leistungskraft der Bürger werden gefördert und nicht werbewirksam propagiert. Ein Krisendienst ist dann erreichbar, wenn er benötigt wird, d.h. 365 Tage a 24 Std. Die sich gegenseitig blockierenden Strukturen und Zuständigkeiten des Gesundheitswesens werden entsprechend Ihrer eigentlichen Aufgabe geordnet, Niederschwelligkeit und Subsidiarität beachtet. Ausführende und Ansprechpartner für den Hilfesuchenden sind geeignete psychologisch qualifizierte Personen. Nach unserer Erfahrung trifft das auf Psychiater/Neurologen nicht automatisch zu. Die Verordnung von Medikamenten wird nachrangig, angepasst, fachlich kompetent und insbesondere frei von Interessen Dritter gehandhabt. Patienten, die durch langjährige herkömmliche psychiatrische Behandlung geschädigt wurden, werden behutsam und angemessen begleitet. Alle Opfer der Euthanasie erhalten unverzüglich einen Anspruch auf Opferrente. Beispiele: Ein Mensch gerät am Sonntag in einer Großstadt in eine Krise. Ein SPDi hat sich völlig geschlossen, der verbliebene SPDi ist abends und am Wochenende geschlossen. Der Mensch besucht das Café, das die Selbsthilfe anbietet, erfährt eine annehmende Atmosphäre und es gelingt ihm, sich selbst wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Ein Mensch hat drängende existentielle Fragen. Er ruft die Telefonseelsorge an. Die Angerufene fühlt sich überfordert und verweigert das Gespräch. Ein Mensch bekommt Panik oder Depressionen in der Nacht. Er traut sich nicht, Freunde oder Familie anzurufen. Ein Telefonat hätte die Situation entspannen können. So verschlechtert sich die Situation. Der vom Roten Kreuz angebotene, auf Autos groß deklarierte Krisendienst, ist für seelische Krisen doch nicht zuständig. Einer älteren, gehbehinderten Dame mit Rollator kommt kürzlich im Zug ihr Gepäck abhanden. Darin sind ihre starken Dauer-Schmerzmedikamente, Geld, Wohnungsschlüssel und Ausweis. Genau diesen verlangt der um Hilfe gebetene Bahnpolizist von ihr und schickt sie weg. Die Beamtin am Infopoint des Hauptbahnhofes behauptet unrichtigerweise, sie hätte keinen Zugriff auf Gepäck, das im Nebenraum liegt. Hätte ein Krisendienst die darauffolgende Obdachlosigkeit verhindern können? Ein Mensch erlebt stärker werdende Wahrnehmungen. Er meidet Arzt und SPDi, da er die zwangsweise Überbringung in das zuständige BKH fürchtet, dessen desolate Verhältnisse ihm bekannt sind. Er flieht über Land mit dem Fahrrad. Tage später werden die Angehörigen von der Polizei informiert. Diese müssen ihn von einem Feld holen, wo er sich an einem Misthaufen gewärmt hatte in kalten Nächten Weitere Fluchtversuche von ihm und anderen, zu Fuß im Winter, mit der Bahn, in andere Länder und Kontinente, und die kraft- und ressourcenraubenden Umstände des Zurückkommens würden Bände füllen. Dazu kommt, dass diese Menschen oft Opfer von Verbrechen werden. Ein Mensch klettert auf das Dach einer Firma, das von seiner Konstruktion sehr zum Klettern einlädt. Er wird auf der Geschlossenen zwangsmedikamentiert, fixiert, allein in sein Zimmer eingesperrt, unter gesetzliche Betreuung gestellt. Er selbst wäre gerne wegen Hausfriedensbruch angezeigt worden und dafür gerade gestanden. Auslöser war vermutlich auch die abrupte Veränderung der Neuroleptika-Dosis. Der Patient hatte weder zuvor noch danach einen Psychiater, der sich selbst und seinen Patienten diesbezüglich geschult hätte. Das kann kein Krisendienst leisten, aber ein wie auch immer gearteter Krisen-vorsorge-dienst. Ein Angehöriger ruft die Rettung. Die Sanitäter fahren den Patienten im Krankenwagen und sprechen mit ihm. Noch bevor die im Krankenhaus angekommen sind hat dem Patienten das Gespräch, außerhalb der eskalierenden häuslichen Situation geholfen. Fazit: Personen mit psychologischem Können und aus nicht-psychiatrischem Umfeld sind wichtig. Ein Vorstandsmitglied eines Selbsthilfevereins hat berechtigte Befürchtungen, dass ein Psychiatrie-Erfahrener von einer bestimmten Brücke springt und bittet die Polizei um Hilfe. Diese sieht keine Veranlassung zu handeln. Der Patient springt von der Brücke und hat seitdem schmerzhafte orthopädische Probleme. Ein Mensch geht in die BKH-Notaufnahme. Dort wird (vorgeblich) nach einem Bett auf der offenen Station telefoniert. Auf dem Weg dorthin wird ihm mitgeteilt, daß er doch auf die geschlossene Station kommt. Er sagt nein. Daraufhin wird er von mehreren Männern überwältigt, gefesselt und eingesperrt. Lügen verstärken erfahrungsgemäß Krisen. Eine Frau wird von ihrem Ehemann und seiner Freundin ausgesperrt durch heimliches Wechseln der Haustürschlösser. Sie ist nun obdach- und mittellos und macht einen Suizidversuch. Ein Krisendienst hätte Ihr den Rat geben können, sich mittels Polizei Zutritt zu verschaffen. Ein Mensch macht sich Sorgen um sein entfernt wohnendes erwachsenes Kind. Er ruft die Polizei wegen Selbstmordes. Die Beamten brechen die Türe der leeren Wohnung auf, beschädigen die Türe sichtbar, sie parken sichtbar und lange vor dem Haus. Durch einen guten Krisendienst soll den Familien dieser Zwang zu Lüge und Hausfriedensbruch und seiner langfristigen Folgen erspart bleiben. Ein Mensch hat eine psychische Krise. Der Arbeitgeber verhält sich unprofessionell, versucht sie zur Medikation zu zwingen, kündigt heimlich die Krankenkasse u.v.m. Die Frau ist isoliert, die Situation verschärft sich, starke körperliche Beschwerden kommen dazu, aber der Arzt verweigert die Behandlung. Das Umfeld kann Verhalten und Situation nicht nachvollziehen und macht Druck. Die Arbeitsassistentin macht einen Besuch, aber auf das akute Problem des Nahrungsmangels und das zunehmende Untergewicht regiert nur eine hochbetagte Nachbarin mit einer freundlichen Essenseinladung. Ein hilfreicher Krisendienst hätte hier gute Arbeit leisten können, jedoch nur unter der Prämisse der Freizügigkeit. Ein Mensch hat, für die Mitbewohnerin unerträgliche, Wahnvorstelllungen. Diese bittet die Freundin, die Polizei zu rufen. Hätte die Freundin die Möglichkeit gehabt, den Krisendienst zu rufen, würde die Freundschaft möglicherweise heute noch bestehen. Nachbarn rufen mit aufgeregten Worten die Polizei. Die Beamten handeln gemäß ihrer Ausbildung. Der Wohnungsbesitzer wird erschossen, obwohl 1. Fall: die gemeldete Gefährdung gar nicht bestanden hatte, 2. Fall: die Situation hätte kompetent gelöst werden können. Die diesbezüglichen Zahlen sind immer noch erschreckend. Ein Mensch erhält im zuständigen BKH Psychopharmaka, die sein Herz schädigen. Er wir in der Kardiologie behandelt. Dort wir Ihm mitgeteilt, dass er das besagte Medikament unter keinen Umständen mehr nehmen darf. Im BKH erhält er dieses Medikament trotzdem und kommt qualvoll ums Leben. Familie und Freunde sehen keine Möglichkeit, die Dinge aufzuklären, zu entkräften oder sanktionieren zu lassen. Der Patient war nach Deutschland gekommen wegen unserer "besseren Psychiatrie“. 40 Jahre nach Unterzeichnung der Psychiatrie-Enquete, die fast erfolglos die Auflösung der Anstalten forderte, ist nun der nächste Schritt zu tun, damit unsere Geschichte, unsere Kultur und unser Rechtsstaat international und von den Bürgern Bayerns ernst genommen wird. Für den Vorstand Margarete Blank