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Tod eines Psychiatrie-Patienten, Pressemitteilung zum Brandopfer in Mainkofen

Mit großer Bestürzung und tiefer Trauer nehmen wir den Tod des 53-jährigen Psychiatriepatienten in der Klinik Mainkofen am vergangenen Mittwoch zur Kenntnis.

 

Der Mann war fixiert, d.h. er konnte sich nicht bewegen, Hilfe holen oder flüchten. Erst letztes Jahr war im Klinikum Ingolstadt auf einer geschlossenen Station ein fixierter Patient von einem Mitpatienten mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet worden.

 

Der Mann überlebte mit schweren Verbrennungen und seine Qualen sind nicht genug gewesen, um das unselige Fixierungswesen endlich in menschenwürdigere Bahnen zu bringen.

 

Damit unser Freund das letzte Opfer dieser falschen Politik sein wird, fordern wir ab sofort nur noch Fixierungen mit einer Sitzwache zum Schutz des Patienten vorzunehmen. Das Umzusetzen muss Pflicht für alle Psychiatrien in Bayern sein. Des Weiteren fordern wir umgehend alle Anstrengungen zu unternehmen, Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie einzustellen und geeignetere Maßnahmen zur Deeskalation und Beruhigung zu finden.

 

Der 2011 gegründete 50-köpfige Expertenkreis Psychiatrie am STMUG arbeitet mit seiner Arbeitsgruppe "Freiheitsentziehende Maßnahmen" auch mit zwei ehrenamtlichen Vertretern des BayPE e.V., dem Bayrischen Landesverband Psychiatrie-Erfahrener, an der Thematik. Wir, der BayPE e.V., fordern ein Bekenntnis der Bayrischen Landesregierung zum Schutz der Psychiatrie-Patienten und der Wahrung ihrer Grundrechte.

 

Der Brand ist aufzuklären. Die Verantwortlichen für diesen Tod sind zur Rechenschaft zu ziehen. Noch viel wichtiger ist aber ein Umdenken aller Klinik-Ärzte und ihre konstruktive Mitarbeit an der Abschaffung von Zwangsmaßnahmen. Natürlich gilt unser Mitgefühl auch dem Klinikpersonal, soweit für dieses dieser Todesfall selbst ein Trauma ist.

 

Ist es nicht bezeichnend, daß der Tod eines anvertrauten Menschen durch die Fixierung in Räumlichkeiten ohne Rauchmelder in Kauf genommen wurde? Fixierungen sind in Bayern viel zu häufig und dauern viel zu lange an. Damit steigt die Gefahr erheblich dass Patienten geschädigt werden.

 

2011 wurde in Augsburg eine Frau zehn Wochen lang fixiert und durch Besuchsverbot isoliert. Auch die praktizierte Verweigerung von Flüssigkeit, schmerzhafte, zu feste, die Atmung behindernde Fesseln, die Erzwingung einer schmerzhaften starren und unnatürlichen Kopf- und Körperhaltung, dadurch bedingte Behinderung des dringend notwendigen Schlafes, und nicht zuletzt die Verweigerung bzw. Erniedrigung beim Wasserlassen sind Methoden der Folter und Traumatisierung und nicht der Heilung. Sie beschädigen die Menschenwürde: Die seelische Gesundheit der Patienten und des ärztlichen und pflegerischen Personals und fördern die Ächtung der Opfer.

 

München, den 2. Juli 2012, Bayerischer Landesverband Psychiatrie-Erfahrener (BayPE e.V.), c/o Müpe, Thalkirchner Str. 10 , 80337 München, Almuth Rönner, Margarete Blank, Achim Kuck und Reinhold Hasel