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Erinnerung: Benennung der Selbsthilfevertretung für die Amtszeit 2024 - 2027

Liebe Selbsthilfeaktive, deren Selbsthilfegruppe am regionalen Runden Tisch gefördert wird,
 
hiermit möchten wir Sie an die Benennung der Selbsthilfevertretung für die Amtszeit 2024 bis 2027 erinnern.
 
Seit 2008 wird in Bayern die regionale Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V an den dreizehn Geschäftsstellen Runde Tische abgewickelt.


Die gesetzliche Grundlage sieht eine Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen vor.


Als maßgebliche Spitzenorganisationen auf Landesebene in Bayern gelten:

  • LAG SELBSTHILFE Bayern e.V., München
  • Der Paritätische, Landesverband Bayern e.V., München
  • Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe, München
  • Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V., Würzburg

 
Wenn Sie als Selbsthilfevertretung kandidieren möchten, melden Sie sich bitte schriftlich mit der Bewerbung für die Selbsthilfevertretung bei der Spitzenorganisation, der Ihre Gruppe angehört. Gruppen, die keinem Dachverband oder Verein angehören, sogenannte „freie Gruppen“ richten Ihre Bewerbung an SeKo Bayern e.V..


Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kontaktstelle: Förderung - Stadt Augsburg
 
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen von Selbsthilfeaktiven, deren Selbsthilfegruppe am regionalen Runden Tisch gefördert wird, angenommen werden.


Die Bewerbungen müssen bis 15. September 2023 eingereicht werden.
 
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!
 
Freundliche Grüße
Franziska Schmid
 
Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen
Stadt Augsburg - Gesundheitsamt
Karmelitengasse 11 - 86152 Augsburg
Mail:
Mail pers.:
www.augsburg.de/selbsthilfegruppen

Weitere Informationen