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Institut für Menschenrechte sieht dringenden Reformbedarf beim gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und fordert mehr barrierefreien Wohnraum

Institut sieht dringenden Reformbedarf beim gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und fordert mehr barrierefreien Wohnraum

Am 4. Dezember hat das Deutsche Institut für Menschenrechte den aktuellen Menschenrechtsbericht 2023 in Berlin vorgestellt. Dabei weist es auch auf Handlungsnotwendigkeiten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hin.

Im Kapitel „Gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen verbessern“ empfiehlt das Institut dringend Reformen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Der Fokus liegt dabei auf der Verankerung einer Verpflichtung dahingehend, dass auch private Akteur*innen, also etwa private Unternehmen oder Anbieter*innen von Gesundheitsdienstleistungen, zur Barrierefreiheit und der Bereitstellung von angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden. Außerdem ist für einen effektiven Rechtsschutz die verbesserte Ausgestaltung des Verbandsklagerechts im BGG und die Aufnahme eines solchen im AGG dringend zu empfehlen.

Im Kapitel „Selbstbestimmtes Leben braucht barrierefreien Wohnraum“ wird der eklatante Mangel an Wohnraum für Menschen mit Behinderungen sowie für ältere und pflegebedürftige Menschen behandelt und darauf hingewiesen, dass die für die kommenden Jahre zu erwartende Versorgungslücke von über zwei Millionen Wohnungen nicht mit den bisherigen Regelungen und Maßnahmen geschlossen werden kann, insbesondere nicht mit den jetzigen baurechtlichen Vorschriften. Das Institut empfiehlt daher den Ländern, hier nachzubessern und dabei die völkerrechtlichen Vorgaben zu beachten. Außerdem sollten Bund und Länder im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung nur noch barrierefreie Wohnungen fördern.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte als nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen legt diesen Bericht seit 2016 jährlich dem Bundestag vor (gemäß § 2 Abs. 5 Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte).

Der achte Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland umfasst den Zeitraum 1. Juli 2022 – 30. Juni 2023 und beschäftigt sich in diesem Jahr mit folgenden Themen:

  • Schwerpunktthema: Risiken rassistischer Diskriminierung durch polizeiliche Datenverarbeitung

  • Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sicherstellen

  • Versammlungsfreiheit in Gefahr? Raum für Klimaaktivismus erhalten

  • Politische Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen stärken

  • Gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen verbessern

  • Selbstbestimmtes Leben braucht barrierefreien Wohnraum

Der Bericht kann auf unserer Website als Langfassung und Kurzfassung (Deutsch/Englisch) abgerufen werden: www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht2023.

Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni | Assistentin der Leitung
Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin

www.institut-fuer-menschenrechte.de

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