Erinnerung an Veranstaltung: Workshop »Reformiertes Betreuungsrecht« am 05.06.24 (Zoom & Telefon)
Das reformierte Betreuungsgesetz trat am 01.01.2023 in Kraft. Es soll den Willen der Betroffenen in den Fokus rücken. Anlass der Reform war die Unvereinbarkeit des alten Gesetzes mit der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere des Artikel 12, in dem das Recht auf gleichberechtigte Rechts- und Handlungsfähigkeit festgelegt wird. Auf der Informationsveranstaltung möchten wir euch die Änderungen vorstellen und euch vor allem Raum für eigene Fragen geben.
Folgende Themen sollen unter anderem angesprochen werden:
- Was änderte sich zum 01.01.2023?
- Wann dürfen Betreuer:innen bestellt werden?
- Was dürfen Betreuer:innen, was dürfen sie nicht? Welche Pflichten haben sie?
- Wie werden Betreuer:innen gewählt?
- Was für Rechte haben die Betreuten?
- Wie ist ein Betreuer:innenwechsel möglich?
- Wie kann eine Betreuung aufgehoben werden?
- Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es?
Anmeldung bei der BayPE e.V. Geschäftsstelle:
Telefon: (0821) 45 04 78 63 (Mo-Do 10:00-13:00 Uhr)
Email:



