Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Implementierung der S3 Leitlinie Verhinderung von Zwang: Sprachlich etwas abgekürzt formuliert

Aus den S3-Richtlinien zum Umgang mit Zwang auf psychiatrischen Stationen:

 

Das 12-Punkte Programm, hier sprachlich etwas abgekürzt:

 

  1. Alle Zwangsmaßnahmen und aggressive Übergriffe sollen dokumentiert werden.

  2. Einführung von Standards zur Indikation von Zwang, sowie Durchführung und Nachbesprechung

  3. Monatliche Teambesprechung zu erfolgtem Zwang

  4. Schulungen des Personals in Deeskalation mindestens ein mal alle 2 Jahre

  5. Kontinuierliche Betreuung bei Zwangsmaßnahmen. 

  6. Verbindliche Nachbesprechungen mit den betroffenen Patienten

  7. Beschäftigung von Genesungsbegleitern auf der Station

  8. Die räumliche Gestaltung der Station soll Aggressionen mindern

  9. Frühzeitige Kontaktaufnahme wenn Aggressionen erwartet werden, bevor etwas passiert

  10. Den Patienten soll empfohlen werden eine Patientenverfügung oder eine Behandlungsvereinbarung zu erstellen

  11. Einführung einer leitliniengerechten Pharmakotherapie

  12. Einführung eines Deeskalationsprogramms wie Safewards