Implementierung der S3 Leitlinie Verhinderung von Zwang: Sprachlich etwas abgekürzt formuliert
Aus den S3-Richtlinien zum Umgang mit Zwang auf psychiatrischen Stationen:
Das 12-Punkte Programm, hier sprachlich etwas abgekürzt:
Alle Zwangsmaßnahmen und aggressive Übergriffe sollen dokumentiert werden.
Einführung von Standards zur Indikation von Zwang, sowie Durchführung und Nachbesprechung
Monatliche Teambesprechung zu erfolgtem Zwang
Schulungen des Personals in Deeskalation mindestens ein mal alle 2 Jahre
Kontinuierliche Betreuung bei Zwangsmaßnahmen.
Verbindliche Nachbesprechungen mit den betroffenen Patienten
Beschäftigung von Genesungsbegleitern auf der Station
Die räumliche Gestaltung der Station soll Aggressionen mindern
Frühzeitige Kontaktaufnahme wenn Aggressionen erwartet werden, bevor etwas passiert
Den Patienten soll empfohlen werden eine Patientenverfügung oder eine Behandlungsvereinbarung zu erstellen
Einführung einer leitliniengerechten Pharmakotherapie
Einführung eines Deeskalationsprogramms wie Safewards