Workshop Betreuungsrecht nach Reformierung 2023
Hallo liebe Interessent:innen!
Zum Jahr 2023 tritt das reformierte Betreuungsrecht in Kraft.
Das bisherige Recht war mit der UN Behindertenrechtskonvention, die im Jahr 2009 verabschiedet wurde, nicht mehr vereinbar.
Dieser Workshop richtet sich an all diejenigen, die mehr wissen wollen über die Anpassungen des Betreuungsrechts.
• Wann dürfen Betreuer:innen bestellt werden?
• Was dürfen Betreuer:innen, was dürfen sie nicht? Welche Pflichten haben sie?
• Wie werden Betreuer:innen gewählt?
• Was für Rechte haben die Betreuten?
• Wie ist ein Betreuer:innenwechsel möglich?
• Wie kann eine Betreuung aufgehoben werden?
• Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es?
An folgenden Terminen findet der Workshop statt:
18.02.2023 in Bamberg
Jugendgästehaus am Kaulberg
Unterer Kaulberg 30, 96049 Bamberg
06.05.2023 in Traunstein (kostenlose Teilnahme)
"Offener Raum Traunstein"
Traunerstr. 1, 83278 Traunstein
09.06.2023 ONLINE
Details folgen
08.07.2023 in Deggendorf
Kolpinghaus Deggendorf e.V.
Östlicher Stadtgraben 13, 94469 Deggendorf
28.07.2023 ONLINE
Details folgen
08.09.2023 in Aschaffenburg
Gemeindehaus der St. Paulusgemeinde
Boppstraße 17, 63741 Aschaffenburg
09.06.2023 ONLINE
Details folgen
11.11.2023 in Passau
Details folgen
09.12.2023 in Weiden/Opf
Details folgen
Die Workshops finden an verschiedenen Orten in Bayern oder online statt und dauern immer von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Kosten:
Es wird ein Teilnahmebetrag von 5 € erhoben (inkl. Speisen und Getränke).
In Traunstein wird aus organisatorischen Gründen kein Teilnahmebetrag fällig. Dafür sind Spenden möglich.
Anmeldungen und Fragen:
bitte unter der Telefonnummer 0821-450 478 63
(Mo-Do von 10:00 bis 13:00 Uhr)
oder der Email-Adresse
Referentin:
Martina Heland-Graef aus Coburg in Oberfranken, Vorstandsmitglied des BayPE e.V. und „motiviert bis in die Haarspitzen!“
Telefonische Begleitung zum Workshop:
Jeden Donnerstag 16:00 – 19:00 Uhr
unter der Telefonnummer 0800 - 0080090
für weiterführende Fragen zu den Workshop-Themen (keine Rechtsberatung!)
Flyer zum Download
Bei der Betreuung von erkrankten oder behinderten Menschen, ist es nicht einfach zu ermitteln, was sich für den Betreuten richtig anfühlt als auch für die Menschen in seiner Umgebung machbar ist.
Beim reformierten Betreuungsrecht stehen die Bedürfnisse des Betreuten im Mittelpunkt. Daran muss sich die Betreuung anpassen.
Aus „Betreuungsrecht kompakt“ (Brosey / Lesting / Loer / Marschner, 2022):
„Es ist eine konsequente Orientierung an der subjektiven Sichtweise des Betreuten geboten. Auch bei eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten darf der Betreuer nicht eigenen Wertungen, eigenen Vorstellungen von einem guten oder angemessenen Leben oder eigenen Wünschen nach Sicherheit den Vorrang geben, sondern muss die Beurteilung aus Sicht des Betreuten vornehmen, zur Wahrung seiner Individualität oder Selbstbestimmung. Auch wenn der Betreute aktuell zu einer freien Willensbildung nicht (mehr) in der Lage ist, darf nicht ein objektives Wohl oder allgemeine Vernünftigkeits- oder Sicherheitserwägungen an deren Stelle treten. Die Selbstbestimmung endet nicht mit dem Eintritt der Geschäfts- oder Einwilligungsfähigkeit. (S. 75)“
